Die Stadt Horstmar weist auf folgende Bestimmungen zum Abbrennen von Osterfeuern hin:
- Es darf keine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit verursacht werden.
- Für Osterfeuer ist nur trockenes, unbehandeltes Holz zu verwenden. Gartenabfälle, Sperrmüll, Altreifen oder ähnlicher Unrat darf nicht verbrannt werden.
- Der Holzhaufen muss unmittelbar vor dem Abbrennen umgeschichtet werden, damit durch das Feuer keine untergeschlüpften Tiere gefährdet werden.
- Osterfeuer sind dem Fachbereich 2 (Ordnende Dienste) bis zum 16.04.2025 zu melden. Anmeldungen nehmen Frau Ahmann und Frau Fier entgegen Hierzu füllen Sie bitte das Formular aus und schicken es per E-Mail an eine der beiden Sachbearbeiterinnen.
Sind die oben genannten Bestimmungen zum Abbrennen eines Osterfeuers nicht erfüllt, so läuft der Veranstalter Gefahr, dass die Stadt Horstmar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn einleitet.